Fahrschulfahrzeug...
...wird bei Bedarf angemietet.
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Vorraussetzungen:
- ab 18 Jahre
- Vorbesitz der Klasse C1
- berechtigt zum Führen von Fahrzeugen über 3,5t mit Anhängern über 750kg
- Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf das Leergewichts des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
- Die zulässige Gesamtmasse des Zuges darf 12t nicht übersteigen
- ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre ärztliche Untersuchung
- zum 10.09.2014 zur gewerblichen Nutzung alle 5 Jahre 5 Tage Fortbildung
- 6 Grundunterrichte
- 6 Sonderunterrichte
- Übungsfahrstunden nach Bedarf
- 5 Sonderfahrten
(3 Überland, 1 Autobahn, 1 Nacht)
- keine Theorieausbildung und Prüfung
- praktische Prüfung
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